Die erste Steuererklärung

Tipps für einen erfolgreichen Start

Zusammengefasst: Wenn du über eigenes Einkommen verfügst, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. Die Steuererklärung muss üblicherweise in den ersten sieben Monaten des Folgejahres eingereicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben, was sinnvoll ist, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden. Verpflichtend ist die Abgabe dann, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährlicher Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Zudem musst du beim Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse ihres Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Die Steuererklärung muss üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, ist es möglich, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die freiwillige Steuererklärung besteht eine Frist von vier Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr.

Absetzbare Kosten

Absetzbar, also steuermindernd, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getätigten Ausgaben können hier angegeben werden, beispielsweise die Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungskosten, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren können im Einzelfall unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.


Zu guter Letzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, beispielsweise die Modernisierung der Heizungsanlage.

Wichtige Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) grundsätzlich bereithalten. Wichtig: Diese müssen nicht mit der Steuererklärung zusammen eingereicht werden. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Zudem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzuzeigen.
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